Der Mitgliedbeitrag für das laufende Jahr ist von allen Mitgliedern zu entrichten, die nicht bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres ihre Mitgliedschaft gekündigt haben. Da der Verein für alle
aktiven Mitglieder einen fixen Betrag an den Dachverband abliefern muss, müssen wir leider bei Kündigung nach diesem Stichtag auf die Begleichung des laufenden Mitgliedsbeitrages bestehen.